AGB

1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen oder sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der Firma Netzwerk & Kommunikation, Jörg Raffael nachfolgend „Verkäufer“ genannt. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge, unabhängig davon ob im Einzelfall darauf hingewiesen wurde oder nicht. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Anderslautenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Diese werden auch dann nicht anerkannt, wenn der Verkäufer ihnen nicht nochmals nach Bekanntgabe ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit der Annahme von Ware oder sonstigen Leistungen durch den Käufer, gelten diese Bedingungen, selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs seitens des Käufers, als vorbehaltlos angenommen.
Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen, insbesondere mündliche Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.

2. Angebote
Angebote sind stets freibleibend und haben eine Gültigkeit von vier Wochen, sofern keine anderslautende schriftliche Zusage seitens des Verkäufers vorliegt. Vertrags-abschlüsse und sonstige Vereinbarungen, werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden mit Angestellten oder Vertretern des Verkäufers.
Der Käufer ist vier Wochen an seine Bestellung gebunden. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Berechnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Abweichungen sind vom Käufer hinzunehmen, soweit sie die beabsichtigte Weiterverwendung nicht beeinträchtigen.

3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Absendung ab Versandort auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Versicherung gegen Transportschäden erfolgt immer nur auf ausdrückliche Anordnung und auf Kosten des Käufers.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme durch den Käufer aus Gründen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

4. Preise und Zahlung
Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tage der Lieferung oder Leistung gültige Preis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise gelten jeweils einschließlich Verpackung
Die Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die Zahlung hat bar oder per Überweisung zu erfolgen. Zahlungen per Scheck oder anderer Zahlungsmittel sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Etwaige Kosten fallen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug nach erfolgter Mahnung, sind alle noch nicht bezahlten Rechnungen sofort fällig, unabhängig vom jeweiligen Zahlungsziel. Verzugszinsen werden mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch mit 8%, berechnet. Die Aufrechnung mit etwaigen von dem Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso-Vollmacht vorweisen.

5. Lieferung und Gewährleistung
Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Lieferfristen werden soweit als möglich eingehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen, dies gilt auch bei Streiks und Aussperrung. Der Käufer hat evtl. Teillieferungen zu akzeptieren, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist. Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist, die mindestens 30 Werktage betragen sollte, nicht erfüllt, so hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung, kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden, vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen. Der Käufer hat Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen der Ware oder Leistungen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Anlieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Durch die nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird die Haftung vom Verkäufer aufgehoben.
Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens sechs Monate nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. Zeigt der Käufer innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.
Bei begründeter Beanstandung steht dem Käufer nach Wahl des Verkäufers ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Die Nachbesserung wird nur kostenfrei im Hause des Verkäufers durchgeführt. Transport- oder evtl. Anfahrtskosten gehen zu Lasten des Kunden. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Käufer Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber beim Verkäufer.
Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich vom Verkäufer zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Für Mängelfolgeschäden übernimmt der Käufer jedoch nur dann eine Haftung, wenn dies insoweit Gegenstand seiner Zusicherung war.

6. Garantie
Der Verkäufer gewährt eine Garantie von 6 Monaten ab Lieferung. Sie erlischt, wenn Personal des Käufers oder Dritte Reparaturen oder Veränderungen jeglicher Art vornehmen.
Zur Beseitigung von Mängeln ist der Verkäufer nur verpflichtet, solange der Käufer frühere Zahlungsverpflichtungen wesentlicher Art erfüllt hat. Transportschäden sowie Verschleißteile, wie z.B. Batterien, Beleuchtungskörper, Sicherungen usw. sowie die Ausführung von Nachjustierungen gemäß Gebrauchsanleitung fallen nicht unter die Garantieleistungen des Verkäufers. Schäden, welche durch normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung durch den Käufer, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßige Beanspruchung sowie infolge anderer Gründe, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Ist dadurch der Einsatz eines Technikers des Käufers erforderlich, so wird auch bei einem bestehenden Wartungsvertrag, der entsprechende Stundensatz plus entstehende Zusatzkosten berechnet, wobei jeweils nach kostengünstigen Gesichtspunkten gehandelt
wird

7. Software
Für sämtliche vom Verkäufer, gesondert oder im Zusammenhang mit Anlagen und sonstigen Geräten gelieferte Software, gelten die Vertrags- und Nutzungsrechte des Herstellers. Für auftretende Programmfehler auf Grund falscher, unvollständiger oder fehlerhafter Programmierung haftet nicht der Verkäufer. Die Leistungen der Software bestimmen sich nach deren Beschreibung. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere aus dem Verlust von Daten, ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, gleichgültig welcher Art, stehen dem Käufer nicht zu. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für eventuelle Datenverluste bei Arbeiten an Anlagen und Datenträgern. Der Käufer sollte im eigenen Interesse immer eine aktuelle Datensicherung vorliegen haben. Bei eigenen Programmierungsarbeiten des Kunden erlischt die Haftung des Verkäufers ganz.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Waren oder Leistungen erfolgt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch den künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen, bei Wechseln und Schecks bis zur deren Einlösung, unter Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers gemäß § 455 BGB. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und Skonto gezogen und anerkannt werden. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf in oben genanntem Sinne auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einzugsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat der Käufer auf Verlangen, dem Verkäufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Vor irgendwelchen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht des Verkäufers, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift der Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention usw. entstehende gerichtliche und außergerichtliche Kosten hat der Käufer zu tragen. Ist der Kaufgegenstand in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist der Verkäufer berechtigt, allein ohne Mitwirkung des Käufers die Herausgabe zu verlangen. Solange der Verkäufer Eigentumsrecht aus dem Kaufgegenstand hat, ist er oder sein Beauftragter berechtigt, sich jederzeit von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck hat der Käufer dem Verkäufer oder von diesem Beauftragten freien Zutritt zu den Aufbewahrungsräumen zu gewähren.

9. Schadenersatz
Der Verkäufer haftet nicht für Vermögensschäden, andere Schäden, Folgeschäden oder weitergehende Ansprüche. Alle Schadenersatzansprüche des Käufers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung, oder der Verwendung gelieferter Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer, seine Gehilfen oder Beauftragten, haben den Schaden grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter, die nicht Vertragspartner waren. Bei grobfahrlässiger Verursachung des Schadens bleibt der Schadenersatzanspruch des Käufers, der Kaufmann ist, auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Ein Schaden-ersatzanspruch eines Käufers der nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit in Folge leichter Fahrlässigkeit findet höchstens bis zu einem Betrag im Werte von 25% des Kaufpreises Berücksichtigung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ( ein-schließlich Scheck- und Wechselklagen ) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Firmensitz der Netzwerk & Kommunikation, Jörg Raffael.

11. Schlussbestimmungen
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in allen weiteren Punkten und Bedingungen verbindlich und rechtswirksam. Für die Auslegung ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend.
Diese Bedingungen gelten für die Gesamtdauer der Geschäftsbeziehung. Frühere Verkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen treten außer Kraft.
Diese Bedingungen gelten gegenüber Nichtkaufleuten nur, soweit nach dem AGB-Gesetz zulässig.